Herdenschutz
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
Investitionen und laufende Mehrkosten
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Tierhaltende finanziell bei Maßnahmen, die Nutztiere vor Wolfsübergriffen schützen. Die Förderung ist grundsätzlich auch für Hobbyhaltungen möglich. Gefördert werden sowohl Investitionen in den Herdenschutz als auch bestimmte laufende Mehrkosten. Seit dem 25. Januar 2024 gilt ganz Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Inseln Rügen, Hiddensee und Poel als Wolfsgebiet und damit als Förderkulisse.
Welche Tierarten werden gefördert?
Insbesondere Schafe und Ziegen, Rinder, Pferde und Esel, Gatterwild sowie Lamas und Alpakas. Je nach Tierart und Fördermaßnahme gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Im Einzelfall und nach gesonderter Prüfung, insbesondere im Zusammenhang mit einem nachweisbaren Rissgeschehen, ist auch die Förderung für weitere betroffene Haus- und Nutztierarten möglich.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Schutzmaßnahmen, die über den Grundschutz hinausgehen: die Anschaffung und Errichtung geeigneter wolfsabweisender Zäune und Zaunsysteme einschließlich erforderlicher Ausstattung, Maßnahmen zur Verbesserung bestehender Zäune sowie Herdenschutzhunde. Auch bestimmte laufende Mehrkosten für den Herdenschutz können bezuschusst werden. Die Förderrichtlinie Wolf sieht – je nach Fallkonstellation – eine Förderung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vor.
Beispiele für mögliche Schutzmaßnahmen
- optische Verstärkung der Zäune durch Breitbandlitzen (Flatterband) über oder vor dem Standardschutzzaun,
- Netzzäune mit Erdungen ab einer Höhe von etwa 1,1 m mit entsprechenden Weidezaungeräten, Akkus und Ladegeräten,
- Litzenzäune ab 1,1 m einschließlich Zubehör,
- Erhöhung von Festzäunen über den Grundschutz von 1,2 m hinaus,
- Schutz vor Untergrabung nicht elektrischer Zäune (Zaun 20 cm tief eingraben oder eine Elektrolitze mit höchstens 20 cm Bodenabstand),
- Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde.



Förderung zusätzlicher laufender Betriebsausgaben
Zusätzliche, über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehende laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde können nach der Richtlinie vom 1. September 2021 gefördert werden. Zuwendungsempfänger können insbesondere Betriebsinhaber sein, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften; andere Landbewirtschafter, sofern die Haltung der Nutztiere der Landschaftspflege, dem Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient. Gefördert werden können auch Tierhaltende ohne Investitionsförderung, wenn die Bewilligungsbehörde die Notwendigkeit und Angemessenheit der Schutzmaßnahme bestätigt hat.
Wie beantrage ich die Förderung?
Beraten lassen
Die kostenlose Herdenschutzberatung hilft bei Maßnahme und Antrag.
Richtlinie prüfen
Voraussetzungen und förderfähige Ausgaben stehen in der Förderrichtlinie Wolf.
Antrag stellen
Schriftlich bei der zuständigen Bewilligungsbehörde mit deren Antragsformular – vor Beginn der Maßnahme.
Bescheid abwarten
Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle erfolgen über die Bewilligungsbehörde.
Die Beantragung, Bescheidung, Ausreichung und Kontrolle der Fördermittel erfolgt über das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) oder – in Großschutzgebieten – das jeweilige Nationalparkamt oder Biosphärenreservatsamt. Der Antrag muss unter anderem Angaben zur Veranlassung und Örtlichkeit, zu Art und Umfang der geplanten Maßnahme sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Die Kontaktdaten der Bewilligungsbehörden und das Antragsformular werden hier ergänzt, sobald sie vom Ministerium bereitgestellt sind. Bis dahin vermittelt die Herdenschutzberatung den Kontakt: 0171 727 06 24, info@herdenschutz-mv.de.
Richtlinien und Karte
Sie haben einen Wolf gesehen?
Beobachtungen, Fotos, Videos, Spuren und Losung helfen, das Vorkommen in Mecklenburg-Vorpommern zu dokumentieren. Auffälliges Verhalten, Nutztierrisse und Totfunde melden Sie bitte telefonisch über die Wolfshotline 0170 765 88 87 (täglich 6:30 bis 18:30 Uhr, danach Mailbox mit Rückruf).