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Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt – zur Startseite

Wolf in Mecklenburg-VorpommernInformationsportal des Landes zum Wolf

Wolfsdatenbank

Herdenschutz

Weidetiere wirksam schützen

Geeignete Zäune, zuverlässige Elektrifizierung und weitere Schutzmaßnahmen können das Risiko von Wolfsübergriffen deutlich verringern. Das Land berät kostenlos und fördert Investitionen.

Ein graues Pommernschaf und ein braunes Pferd stehen dicht beieinander auf einer Weide vor einem Kiefernwald.
Foto: Landesschaf- und Ziegenzuchtverband M-V

Herdenschutz ist so alt wie die Weidetierhaltung

Seit Menschen Nutztiere auf Weiden halten, schützen sie ihre Herden vor äußeren Gefahren und Beutegreifern – traditionell beispielsweise durch Behirtung, den Einsatz von Herdenschutzhunden oder die nächtliche Unterbringung der Tiere. Mit der Rückkehr des Wolfs haben diese Maßnahmen wieder an Bedeutung gewonnen.

Heute bilden vor allem geeignete Zäune, eine zuverlässige Elektrifizierung und – je nach Haltungsform und betrieblicher Situation – weitere Schutzmaßnahmen die Grundlage eines wirksamen Herdenschutzes. Ein guter Herdenschutz kann Übergriffe nicht vollständig ausschließen, das Risiko jedoch deutlich verringern.

Zwei Pommernschafe liegen im hohen Gras einer Sommerwiese mit Wiesenblumen, im Hintergrund Felder und Hecken.
Rauhwollige Pommersche Landschafe auf der Weide. Foto: Landesschaf- und Ziegenzuchtverband M-V

Grundschutz und zumutbarer Herdenschutz

Für die Bewertung von Nutztierschäden und mögliche Managementmaßnahmen wird zwischen Grundschutz und zumutbarem Herdenschutz unterschieden. Welche konkreten Anforderungen gelten, ist in den jeweils maßgeblichen Regelungen beschrieben.

Grundschutz

Beschreibt den Mindestschutz der Nutztiere. Die Einhaltung des Grundschutzes ist Voraussetzung für Entschädigungsleistungen nach einem Wolfsübergriff.

Die Anforderungen unterscheiden sich nach Nutztierart und Haltungsform – von mobilen Elektrozäunen für Schafe und Ziegen bis zum Festzaun für Gehegewild.

Anforderungen nach Nutztierart

Zumutbarer Herdenschutz

Umfasst weitergehende Schutzmaßnahmen. Seine Einhaltung ist eine Voraussetzung für die Entnahme eines schadstiftenden Wolfs.

Vollständig geschlossene, dauerhaft funktionsfähige Einfriedung mit Überkletter- und Untergrabeschutz; bei Rindern und Pferden zusätzlich ein selbstschutzfähiger Herdenverband.

Grundlage ist die Allgemeinverfügung zur Entnahme schadstiftender Wölfe vom 11. September 2026 mit ihrer Anlage 1.

Anforderungen im Einzelnen

Kostenlose Herdenschutzberatung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet Nutztierhaltenden eine kostenlose Herdenschutzberatung an. Die Beratung unterstützt dabei, geeignete Schutzmaßnahmen für den eigenen Betrieb zu finden, bestehende Herdenschutzsysteme zu überprüfen und bei der Antragstellung für Fördermaßnahmen. Die Beratung kann bei Bedarf auch direkt vor Ort im Betrieb erfolgen.

Herdenschutzberatung Mecklenburg-Vorpommern

0171 727 06 24
info@herdenschutz-mv.de

Termine montags bis freitags, Einzel- und Gruppentermine möglich.

Termin für eine Beratung anfragen
Drei Pommernschafe mit schwarzen Köpfen und grauer Wolle schauen nah in die Kamera.
Foto: Landesschaf- und Ziegenzuchtverband M-V

Förderung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Tierhaltende finanziell bei Maßnahmen, die Nutztiere vor Wolfsübergriffen schützen. Die Förderung ist grundsätzlich auch für Hobbyhaltungen möglich. Gefördert werden sowohl Investitionen in den Herdenschutz als auch bestimmte laufende Mehrkosten.

Welche Tierarten?

Insbesondere Schafe und Ziegen, Rinder, Pferde und Esel, Gatterwild sowie Lamas und Alpakas. Je nach Tierart und Fördermaßnahme gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Was wird gefördert?

Anschaffung und Errichtung geeigneter wolfsabweisender Zäune und Zaunsysteme einschließlich Ausstattung, Verbesserung bestehender Zäune, Herdenschutzhunde sowie bestimmte laufende Mehrkosten.

Wie beantrage ich die Förderung?

Schriftlich bei der zuständigen Bewilligungsbehörde mit deren Antragsformular. Richtlinie, Ablauf und Ansprechstellen auf der Förderseite.

Zur Förderung

Nutztierriss und Entschädigung

  1. Melden

    Wolfshotline 0170 765 88 87 anrufen – schnellstmöglich.

  2. Fundort lassen

    Tote Tiere möglichst nicht bewegen, Fundort unverändert lassen.

  3. Tiere sichern

    Verbleibende Tiere sichern, weitere Schäden vermeiden.

  4. Begutachtung

    Eine qualifizierte Person nimmt den Schaden vor Ort auf, nimmt DNA-Proben und dokumentiert den Herdenschutz.

Alles zu Rissbegutachtung und Entschädigung

Sie haben einen Wolf gesehen?

Beobachtungen, Fotos, Videos, Spuren und Losung helfen, das Vorkommen in Mecklenburg-Vorpommern zu dokumentieren. Auffälliges Verhalten, Nutztierrisse und Totfunde melden Sie bitte telefonisch über die Wolfshotline 0170 765 88 87 (täglich 6:30 bis 18:30 Uhr, danach Mailbox mit Rückruf).

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