Herdenschutz
Nutztierriss und Entschädigung
Melden, Begutachtung, Leistungen
Lassen Sie den Fundort bis zur Rissbegutachtung möglichst unverändert und bewegen Sie tote Tiere nicht. Sichern Sie verbleibende Tiere, um weitere Schäden zu vermeiden. Weitere Hinweise zum Vorgehen erhalten Sie bei der Meldung über die Wolfshotline M-V. Frische Risse können zudem mit Fotofallen überwacht werden, weil Wölfe häufig mehrere Nächte zum Fressen zurückkehren.
Was passiert nach der Meldung?
Melden
Wolfshotline 0170 765 88 87 anrufen – schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden.
Fundort lassen
Tote Tiere möglichst nicht bewegen, Fundort unverändert lassen.
Tiere sichern
Verbleibende Tiere sichern, weitere Schäden vermeiden.
Begutachtung
Eine qualifizierte Person nimmt den Schaden vor Ort auf.
Nach der Meldung wird eine Rissbegutachtung vor Ort organisiert. Betroffene Tiere und mögliche Spuren werden untersucht und fotografisch dokumentiert, DNA-Proben werden genommen und der vorhandene Herdenschutz wird aufgenommen und dokumentiert. Die Ergebnisse werden anschließend fachlich bewertet. Dabei wird geprüft, ob ein Wolf als Verursacher festgestellt werden kann. Über das Ergebnis werden die Tierhaltenden informiert.
Die gutachtende Person erstellt ein Rissprotokoll mit der Sachverhaltsdokumentation und der Bewertung der möglichen Rissursache. Die geschädigte Tierhaltung erhält umgehend eine Ausfertigung. Das Protokoll geht an das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) zur Bewertung der Schadenshöhe sowie zur Kenntnis an das Ministerium und die zuständige untere Naturschutzbehörde.
Voraussetzung: Grundschutz
Voraussetzung für einen Schadensausgleich ist neben der schnellen Meldung ein vorhandener Grundschutz der Tiere. Der Grundschutz beschreibt die Mindestanforderungen an den Herdenschutz; sie unterscheiden sich nach Nutztierart und Haltungsform. Für Schafe, Ziegen, Alpakas und Lamas gilt zum Beispiel: mobile Elektrozäune mindestens 90 cm hoch, bodennah geführt, mit mindestens 2.500 V und 1 J; Festzäune mindestens 120 cm hoch und bodenbündig.
Alle Anforderungen nach Nutztierart
Seit dem 25. Januar 2024 gilt ganz Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Inseln als Wolfsgebiet. Die Übergangsfrist für die neu einbezogenen Flächen, in der ein Schadensausgleich auch ohne Grundschutz möglich war, ist am 25. Juli 2024 ausgelaufen.
Was kann entschädigt werden?
Neben durch einen Wolf getöteten Nutztieren können auch verletzte Tiere und erforderliche Tierarztkosten, Tiere, die infolge des Übergriffs später verenden oder getötet werden müssen, Fehlgeburten sowie Kosten der Tierkörperbeseitigung berücksichtigt werden. Auch Schäden an Herdenschutzhunden, Hütehunden und brauchbaren Jagdhunden können unter den Voraussetzungen der geltenden Richtlinie entschädigt werden.
Die Schadensermittlung erfolgt im StALU auf Grundlage einer zwischen dem Landesschaf- und Ziegenzuchtverband, der Gruppe der betroffenen Berufsschäfer und dem Ministerium vereinbarten Wertermittlungstabelle unter Anwendung der Schätzgrundsätze der Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern. Nach Einreichung der Unterlagen durch die geschädigte Tierhaltung beim zuständigen StALU wird der Schadensausgleich geprüft und bei Vorliegen aller Voraussetzungen vorgenommen.
Näheres regelt die Richtlinie Billigkeitsleistungen Wolf, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 22. März 2025 (Amtsblatt M-V S. 241).
- Richtlinie Billigkeitsleistungen Wolf (Entschädigung)
- Richtlinie Billigkeitsleistungen Wolf – Fassung vom Januar 2026
Rissvorfälle in Mecklenburg-Vorpommern
Summen der unten gelisteten Vorfälle, bei denen der Wolf als Verursacher festgestellt wurde oder nicht ausgeschlossen wird. Stand 09.09.2026.
Sie haben einen Wolf gesehen?
Beobachtungen, Fotos, Videos, Spuren und Losung helfen, das Vorkommen in Mecklenburg-Vorpommern zu dokumentieren. Auffälliges Verhalten, Nutztierrisse und Totfunde melden Sie bitte telefonisch über die Wolfshotline 0170 765 88 87 (täglich 6:30 bis 18:30 Uhr, danach Mailbox mit Rückruf).